Corporate Governance

Meldepflichtige Aktiengeschäfte - Directors' Dealings

Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen, sind gemäß §15a WpHG verpflichtet, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie eigene Geschäfte mit Aktien des Unternehmens oder mit Finanzinstrumenten tätigen, die sich auf diese Aktien beziehen. Dieselbe Pflicht betrifft bestimmte mit den genannten Führungskräften in enger Beziehung stehende Personen.

Directors Dealing

Mit der freiwilligen Auferlegung zur Veröffentlichung von Directors' Dealings möchte die asknet AG mehr Transparenz schaffen.

 
Seit Einführung der Einhaltung dieser Verpflichtung liegen uns folgende Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG vor

asknet AG – Satzung (Stand: 26. Juni 2009)

Die Satzung der asknet AG erhalten Sie hier (PDF)
(nur in deutscher Fassung)